Amnesty International Gruppe Saarbrücken
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-10/12/08 – AI – Kulturbistro Malzeit SB-Sebastian Zeitzmann, Europa-Institut Saarbrücken
Sehr geehrte Anwesende,
wie sind heute Abend –der Abend des 10. Dezember 2008–, hier versammelt, um die Ausstellung „60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ zu eröffnen. Diese Ausstellung von Plakaten aus mehreren Jahrzehnten Arbeit von Amnesty International ist seit dem 01. Dezember und noch bis zum 06. Januar in verschiedenen Saarbrücker Cafés und Bars zu sehen. Der Grund für unser Zusammenkommen gerade am heutigen Tag ist ein Jubiläum. Wir feiern heute den 60. Geburtstag der der Ausstellung zugrunde liegenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), einer „großen Idee“, wie im Geburtstagsheft von Amnesty International zu lesen ist.
Wenn wir eine Zeitreise unternehmen und uns zurück ins Jahr 1948 bewegen, landen wir in einer kriegsversehrten Welt. Der 2. Weltkrieg hatte Millionen von Menschenleben, Soldaten wie Zivilisten, ausgelöscht, Familien auseinandergerissen, Millionen obdachlos, krank und hilflos hinterlassen, ganze Städte vollständig zerstört, vielen Menschen auf Sieger- wie Verliererseite Hoffnungen und Illusionen für die Zukunft geraubt. Umso bewundernswerter erscheint es, dass in dieser Zeit der Not und des Leids, in einer Zeit, in der die Realität des Überlebenskampfes an prioritärer Stelle stand, die eher theoretisch anmutende Idee einer universalen Menschenrechtserklärung nicht nur entstehen, sondern sogar zeitnah verwirklicht werden konnte. Dass es dazu kam, liegt nicht zuletzt auch an Raphael Lemkin – einem Juden aus Polen, dem 1939 die Flucht in die USA gelungen war. Es war Lemkin, der den Begriff des genocide in die englische Sprache einführte – vergeblich hatte er nach seiner Flucht vom Terror in Europa berichtet und die USA zum Eingreifen aufgefordert. Nachdem das gesamte Ausmaß des Unheils, welches die deutsche sowie die sowjetische Diktatur über nicht nur die Juden, nicht nur über Europa, sondern über die gesamte Welt gebracht hatten, schienen den jungen Vereinten Nationen schnelle und deutliche Zeichen, mit starker Symbolkraft, wichtig. Das erste Zeichen war die Konvention der Verhütung und Bestrafung des Völkermordes durch die Vereinten Nationen, welche gestern ihren 60. Jahrestag hatte. Sie sollte verhindern, dass sich deutsche und sowjetische Gräuel unter Hitler und Stalin jemals wiederholen würden. Als ihr geistiger Vater gilt Raphael Lemkin. Das zweite Zeichen der Vereinten Nationen sollte über die Völkermord-Konvention hinausgehen: ein Dokument, welches den einzelnen Menschen in den Fokus rückte, welches jedem Menschen universale Rechte einräumte, Rechte, die jeder Mensch aufgrund der Tatsache seiner Existenz hatte, Rechte, die ihm niemand nach Gutdünken geben oder nehmen konnte, sondern ihm qua Geburt zustanden. Dieses Dokument erhielt die offizielle Bezeichnung Resolution 217 A (III) der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Berühmt geworden ist sie unter dem Namen AEMR, untrennbar verbunden mit dem Namen Eleanor Roosevelt, der Witwe des US-Präsidenten Franklin Roosevelt, dem Namen des französischen Juristen René Cassin sowie den Namen des Kanadiers John Humphrey, des Libanesen Charles Malik sowie des Chinesen Peng-chun Chang. Und so, wie auch die Väter der AEMR aus den verschiedensten Winkeln der Welt kamen, sollte die Erklärung für alle Menschen, überall, universal, Geltung haben.
Der Gedanke der Menschenrechte war dabei nicht neu. Ein Deutscher, Samuel Pufendorf, hatte bereits im 17. Jahrhundert, 1672, den Begriff der Würde des Menschen geprägt. Der große englische Aufklärer John Locke berief sich auf Pufendorf, als er 1692 mit life, liberty and property –Leben, Freiheit und Eigentum– die ersten Menschenrechte formulierte. Lockes Menschenrechte fanden 1776 ihren Weg in die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerik.. Und aus der Französischen Revolution von 1789 resultierte die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ der französischen Nationalversammlung.
Was war nun also neu und revolutionär an der AEMR? Vermutlich die Tatsache, dass mit ihr erstmals mehrere Staaten zusammen die Existenz von Menschenrechten statuierten. Menschenrechte wurden mit der AEMR Teil des Völkerrechts; eine Materie, die zuvor ureigenst den Staaten zugestanden hatte, wurde „globalisiert“. Bemerkenswert ist daneben, dass, obwohl sich 1948 schon zwei völlig konträre politische und gesellschaftliche Blöcke auf der Welt als dominant zu etablieren begannen, der Kalte Krieg bereits sichtbar wurde, dass trotz aller Unterschiede der damals 56 UN-Staaten, die AEMR ohne eine einzige Gegenstimme erklärt wurde. Obwohl die Staaten des Ostblocks, inklusive der Sowjetunion, obwohl Saudi-Arabien und Südafrika einzelne Teile der AEMR nicht guthießen – sie stimmten nicht gegen die Erklärung sondern enthielten sich der Stimme; und diese Geste des guten Willens ist ihnen –trotz aller Menschenrechtswidrigkeiten in diesen Staaten– hoch anzurechnen gewesen.
Über all dem darf freilich nicht vergessen werden, dass die AEMR rechtlich nicht bindend ist. Niemand kann zu einem Gericht gehen und auf seine ihm in der AEMR zugeschriebenen Rechte klagen. Weltweit wären die Gerichte hoffnungslos überlastet, würden sich die Menschen auf Art. 23, der das Recht auf Arbeit und gleichen Lohn festschreibt, berufen. Nein, die AEMR war zunächst eine fortschrittliche Willenserklärung der Staaten mit rein deklaratorischem Charakter. Ob man ihren Inhalt nun aber wie Prof. Henri Vogt aus Finnland als „Utopie“ bezeichnet oder als „wünschbare Inhalte“ mit lyrischem Charakter, wie dies Prof. Torsten Stein vom Europa-Institut der Universität des Saarlandes tut – im Laufe ihres Bestehens hat sich die AEMR zu einem bedeutenden Instrument der internationalen Politik entwickelt. Es ist ihr zu verdanken, dass sich im deutschen Grundgesetz –wie in zahlreichen anderen nationalen Verfassungen– die Menschenrechte in Form von Grundrechten wiederfinden. Es ist die AEMR, auf deren Grundlage die Europäische und Amerikanische Menschenrechtskonventionen, die Europäische Sozialcharta, die Banjul-Charta in Afrika, die UN-Konventionen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle sowie bürgerliche und politische Rechte, die Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zur Beseitigung der Rassendiskriminierung, die Konventionen über die Rechte des Kindes oder über Rechte behinderter Menschen, die Anti-Folter-Konvention und viele andere entstanden sind. Und viele der aufgeführten Beispiele haben mehr als nur politischen Charakter: sie beinhalten vielmehr Menschenrechte, die individuell einklagbar sind.
Die AEMR hat also eine Saat gesät, deren Ernte in Form einklagbarer Menschenrechte aufgegangen ist. Dass der Bürger von der Möglichkeit der Klage auch tatsächlich Gebrauch macht, beweist die Anzahl der Beschwerden, die jedes Jahr am Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht werden: ihre Zahl überschritt 2007 die Marke von 40.000. Insgesamt sind derzeit über 100.000 Verfahren aus 47 Staaten beim EGMR anhängig; das heißt, dass sie eingeleitet, aber noch nicht entschieden sind.
Diese allein europäische Zahl verdeutlicht jedoch auch das Dilemma, in dem wir uns befinden. Ja, die Menschenrechte existieren; alle 192 UN-Staaten haben die AEMR unterschrieben. Ja, es existieren zahlreiche weitere Dokumente, Konventionen, Erklärungen, Chartas, die die Menschenrechte manifestieren oder einzelne konkretisieren. Ja, in vielen Staaten der Welt sind Menschenrechte –zumindest auf dem Papier– einklagbar. Und dennoch erleben wir tagtäglich eklatante Verletzungen selbst der elementarsten Menschenrechte; und dies nicht nur in den „typischen“ Staaten, den so gern wie viel zitierten Beispielen Myanmar, China, Somalia, Simbabwe, Ruanda, Kongo, Russland. Nein, die tägliche Verletzung der Rechte, die uns allen zustehen, erfolgt ebenso in großer Zahl in den westlichen Demokratien, in den USA, in Japan, in den Staaten der EU. Und viele Betroffene haben nicht die Möglichkeit, diese Verletzungen gerichtlich geltend zu machen, sei es aus der Gefahr daraus resultierender politischer oder religiöser Verfolgung, der Nicht-Existenz eines gerichtlichen Rechtsschutzes oder des Nicht-Wissens von einem solchen Rechtschutz oder von der Tatsache, dass es Menschenrechte überhaupt gibt, sei es wegen den internationalen Konventionen entgegenstehenden nationalen Rechts, aus Gründen der Beugung und Unterdrückung der Opfer – oder aus purer Ignoranz der zuständigen Behörden. Hier nun ist ein Punkt erreicht, an dem dieser Vortrag mit jedem Tag neu gestaltet und erweitert werden kann, einfach nur durch das Lesen der Tageszeitung. In den vergangenen Wochen wurde wieder und wieder berichtet über ein leider ewig aktuelles Thema: die Vollstreckung der Todesstrafe durch Steinigung, durch den Strang, durch Erschießen, auf dem elektrischen Stuhl, durch Giftspritzen, unter anderem in Saudi-Arabien, in den Vereinigten Staaten, im Iran wie im Irak, in Somalia, in Japan und in China. So wurde in der Volksrepublik Ende November Wo Weihan trotz der Proteste von EU und USA hingerichtet. Noch immer besteht in 60 Staaten die Todesstrafe, in mindestens 24 wurde sie 2007 vollzogen; bekannt geworden sind 1.252 Fälle. – Die bekannte chinesische Journalistin Jiang Yiping wurde vergangene Woche zum bereits dritten Male strafversetzt – von einer großen chinesischen Tageszeitung zu einem unbedeutenden Blatt, weil sie gegen die Linie der KP berichtet hat. Sie hat Glück; sie ist keine der Zehntausende von Chinesen, die ohne Anklage in Arbeitslagern festgehalten werden, teilweise jahrelang, teilweise bis zum Tod. In der Türkei wird über zunehmende Polizeigewalt und –brutalität geklagt; ein Thema, welches nicht erst seit den kritisierten Freisprüchen im Oury-Jalloh-Prozess vom Montag vor dem Landgericht Dessau auch hierzulande von Aktualität und bedrückender Relevanz ist. Zeitgleich wird über Rassismus und Diskriminierung geklagt – die USA werden einen schwarzen Präsidenten bekommen; ein großer Schritt für unsere Welt! Zugleich werden Menschen mit anderer Hautfarbe, anderer Herkunft, anderer Religion, mit Behinderungen oder einfach nur ihres Geschlechts wegen diskriminiert. „Armut und Not sind weiblich“, war am 13.11. in einer großen deutschen Tageszeitung zu lesen – weltweit würden Frauen diskriminiert, so auch in Deutschland. In Kolumbien begehen Soldaten der staatlichen Armee an unschuldigen Zivilisten Morde, um Prämien wie Urlaubstage oder finanzielle Vergütungen zu kassieren; in Bangladesh müssen Millionen Kinder, um nicht zu verhungern, Steine schleppen, Bleche biegen, Kleidung nähen; unter unmenschlichen Bedingungen im Kongo abgebautes Coltan findet in unseren Notebooks und Mobiltelefonen Verwendung, so wie die in deutschen Discountern und Modeketten erhältliche Bekleidung für Hungerlöhne unter Verletzung sämtlicher Arbeitsschutzvorschriften in Asien gefertigt wird; Streubomben sind nunmehr geächtet und werden dennoch durch die größten Weltproduzenten –die USA, Russland, Israel– weiter verwendet, was für tausende unschuldige Zivilisten mit Sicherheit weiteres unerträgliches Leid oder den Tod bedeuten wird; die EU möchte Nackt-Scanner an Flughäfen einführen und nimmt es in Kauf, dass jedem Flugreisenden somit bereits das Gefühl der Existenz seiner Menschenwürde abhanden kommt; Kaschmir, wo sich das indische Militär mit willkürlichen Verhaftungen, Folter, Vergewaltigungen bis hin zum Mord an der unschuldigen Zivilbevölkerung vergeht – und all das nur Beispiele der letzten Tage und Wochen; auf Jahressicht wäre die Aufzählung um vieles länger: man denke zurück an China, Tibet, Myanmar. Wir können davon ausgehen, dass diese Fälle von Menschenrechtsverletzungen nur die Spitze des Eisbergs darstellen, nur die eklatantesten und abscheulichsten Fälle sind; Fälle, die –wie der grausame Missbrauch von und die unsägliche Gewalt gegen Frauen im Kongo oder der mörderische Hunger in Afrika– in zehn- wenn nicht hunderttausendfacher Anzahl auftreten, bevor sie uns medial erreichen. Oder es sind die Fälle, die uns geographisch oder politisch nahe liegen, von denen wir erfahren. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein; über zahlreichen Verletzungen der Mantel des Schweigens liegen.
„Das uneingelöste Versprechen“ überschreibt die scheidende Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International Barbara Lochbihler ihren Beitrag zu 60 Jahren AEMR. Und leider: sie hat nicht Unrecht damit. Wer hat versagt? Die UN? Die einzelnen Staaten mit ihren politischen Systemen und ihrer Justiz? Die Zivilgesellschaft? Schuldzuweisungen sind stets etwas Schweres, und dennoch fällt es nicht schwer –und erscheint es gerecht–, Namen, auch die Namen „großer“ Menschen in den Raum zu werfen: Condoleezza Rice – Foltergenehmigungen, u.a. in den USA. Consolata Mukangango – Beihilfe zum Völkermord, Ruanda, 1994. Tay Za – Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Myanmar. Ira Leon Rennert – Umweltvergiftung, Peru, seit 1997. Joseph Kony – Kriegsversklavung von Kindern, Kriegsverbrechen, Uganda. Geng Huichang – Massenmord, Tibet, 2008. Ali Khamenei – Unterdrückung, Zensur, Iran, seit 1989. Hissène Habré – Massenmord, Folter, Tschad, 1982-1990. Narendra Damodardas Modi – Massenmord, Indien, 2002. Carlos Alberto Brilhante Ustra – Folter, Brasilien, 1970-1974. Zine el-abidine Ben Ali, Unterdrückung, Zensur, Folter, Tunesien, seit 1987. Sakir Almatow, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Usbekistan, 1991-2006. Charles Taylor – Kriegsverbrechen, Liberia, 1997-2006. Robert Mugabe – Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Simbabwe, bis heute. Die Liste ließe sich weiterführen. Jeder der Genannten ist verantwortlich für eine Reihe von schwersten Menschenrechtsverletzungen – und eine Unzahl „unsichtbarer“ Verletzungen, die mit den schweren Fällen einhergingen. Die UN wirken oftmals hilflos, was das Beenden von Menschenrechtsverletzungen angeht. Bestes aktuelles Beispiel sind Blauhelmsoldaten, die im Kongo Zeugen von Metzeleien an Zivilisten sind und nicht eingreifen können, da sie den Mördern zahlenmäßig unterlegen und zudem deutlich schlechter als diese ausgerüstet sind. Auch die Zivilgesellschaften der westlichen Demokratien sind nicht unschuldig. Zu oft werden die Augen vor naheliegendem verschlossen, selbst vor der eigenen Haustür zu kehren scheint es nicht wert, solange nur unsere Luft sauber ist, wir es sind, die satt werden und alle zwei Jahre ein neues Mobiltelefon erhalten und „Geiz“ hierzulande „geil“ ist. Welcher Blutzoll in anderen Weltregionen für unseren Wohlstand gezahlt wird, wird verdrängt.
Darum ist es wichtig, dass es Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch gibt – Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, tagtäglich auf die Menschenrechte und deren Verletzung hinzuweisen, die kreative Aktionen starten, welche die Zivilgesellschaft ansprechen sollen, die Geld für ihre guten Zwecke sammeln, Hilfe organisieren und ungebunden und frei von staatlichem Einfluss die Menschenrechte zu wahren versuchen. Es sind Organisationen wie Amnesty, die versuchen, gemeinsam Antworten auf die Fragen zu finden, die sich in unserer globalisierten Welt täglich neu stellen. Organisationen, die nicht müde werden, aktiv zu sein, für eine gemeinsame Zukunft, unsere gemeinsame Zukunft und unser aller Wohlergehen, um noch einmal Barbara Lochbihler zu zitieren. Der Einfluss der Tätigkeit der Nichtregierungsorganisationen ist von größter Bedeutung, und es ist absolut wichtig, dass sie alle ungebeugt und mutig ihre Arbeit weiterführen. Die AEMR wird weiterhin existieren und hoffentlich in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. Vielleicht wird sie zukünftig inhaltlich erweitert werden und neue globale Probleme berücksichtigen – wandelndes Klima und eine explodierende Weltbevölkerung. Es wäre nachlässig und leichtsinnig, ja sträflich, zu denken, dass dies nicht zu neuen Krisen führen wird. Und eine Krise ohne Menschenrechtsverletzungen gibt es nun einmal nicht. Auch hier sind wir gefragt, ob wir Mitglieder bei Amnesty sind oder nicht – neue Ideen und Gedanken sind stets nötig. Und Taten, die den Ideen auch folgen. Johan Galtung sprach von einer dritten Generation von Menschenrechten, die wir vorantreiben müssen. It’s in our hands.
Es sind kleine Schritte und Entwicklungen, die uns in unserem Tun bestätigen und ermutigen, nicht aufzugeben: am 11.11.2008 wurde in Banda Aceh, der Hauptstadt der indonesischen Provinz Aceh, die erste Frauenrechte-Charta ihrer Art in der indonesischen Welt verabschiedet. Sie soll in der einzigen Provinz Indonesiens, in der die Scharia, das islamische Recht gilt, die gerechte Behandlung von Frauen garantieren. Diese Charta ist ein Lichtblick in der Entwicklung der Menschenrechte. Mögen noch viele solche Lichtblicke folgen.
Am vergangenen Samstag feierte der große Kritiker Noam Chomsky seinen 80. Geburtstag. Seine langjährige Ehefrau Carol beschrieb ihn mit folgenden Worten: „Noam möchte, dass die Welt, wie sie ist, verschwindet. Er möchte, dass sie perfekt ist und seiner Einmischung nicht bedarf.“ Für uns als Mitglieder von Amnesty International ist die Welt perfekt, wenn die einzig verbliebene Hauptaufgabe von Amnesty ist, auf die Existenz von Menschenrechten hinzuweisen, auf dass sie nie in Vergessenheit geraten. Ohne, dass wir tägliche Verletzungen beklagen und kritisieren müssen. Eine Welt, in der Menschenrechte für alle Menschen, und seien es 10 Milliarden, völlig selbstverständlich sind. Johan Galtung schrieb einst, die Idee der Menschenrechte hätte keine Rechtfertigung nötig. In unserer perfekten Welt müssten wir sie nicht rechtfertigen. Möge etwas von Noam Chomsky in uns allen sein – alles Gute zum 60., AEMR.
-Sebastian Zeitzmann / Europa-Institut der Universität des Saarlandes-