Amnesty International Gruppe Saarbrücken
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Auf unserer letzten Jahresplanung haben wir uns entschlossen in nächster Zeit verstärkt zu Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland zu arbeiten. Demnächst werden hier weitere Informationen hierzu veröffentlicht.
Auf dieser Seite sind viele Informationen zu Weißrussland von Amnesty International zusammengetragen worden. Schauen Sie doch mal rein!
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Mitglieder der Saarbrücker Gruppe bei einer Aktion von BELARUS ACTIONS
Links zu Weissrussland
http://www.amnesty-berlin1310.de/belarus.html
http://www.belarus-actions.org/ - Belarus ACTIONS - Für die Verteidigung der Menschenrechte in Belarus
http://www.belarusnews.de/de/ - Nachrichten-Portal für Weissrussland
http://www.charter97.org/eng/news/ - Nachrichten aus Weissrussland
http://www.spring96.org/en - The Human Rights Center 'Viasna'
Hier sehen Sie eine Karte von Weißrussland mit der Hauptstadt Minsk, sowie einer Übersicht der angrenzenden Länder.

Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Es kam zu willkürlichen Verhaftungen von Mitgliedern der Opposition, die Berichten zufolge von Polizisten misshandelt wurden. Einige von ihnen erhielten lange Freiheitsstrafen, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft waren nach wie vor Restriktionen und Schikanen ausgesetzt. Schicksal und Verbleib von vier in den Vorjahren »verschwundenen« Personen blieben ungeklärt. Die Todesstrafe fand weiterhin Anwendung.
Die internationale Staatengemeinschaft zeigte sich weiterhin darüber besorgt, dass die Regierung die Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv einschränkte. Der Beauftragte für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa stattete im Februar Belarus einen Besuch ab. Er kritisierte die restriktiven Mediengesetze des Landes, den Mangel an unabhängigen Medien sowie rechtliche Bestimmungen, die Staatsbeamte vor gerechtfertigter Kritik schützen und Verleumdung kriminalisieren. Am 10. März verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der politisch motivierte Akte der Repression gegen Oppositionelle nachdrücklich verurteilt wurden. Die Entschließung enthielt außerdem den Aufruf, die Isolation von Belarus durch die Schaffung alternativer Informationsquellen zu überwinden und belarussischen Studenten durch die Vergabe von Stipendien Studienaufenthalte in der Europäischen Union zu ermöglichen.
Regierungskritiker wurden zu Haftstrafen verurteilt oder verbüßten in den Vorjahren verhängte Freiheitsstrafen, weil sie ihre oppositionelle Einstellung zur Regierung beziehungsweise deren Politik zum Ausdruck gebracht hatten.
Oppositionelle Gruppen sahen sich Schikanen und Drohungen ausgesetzt. Protestkundgebungen, die sich gegen Versäumnisse bei den Ermittlungen zur Aufklärung des »Verschwindens« von vier Personen richteten, wurden von Beamten mit Polizeibefugnissen unter Einsatz unangemessener Gewalt unterdrückt. Allgemein wurde davon ausgegangen, dass die vier »verschwundenen« Personen von staatlichen Funktionsträgern getötet worden sind.
Zwischen Januar und Dezember registrierte die oppositionelle Jugendorganisation Zubr 417 Vorfälle, bei denen ihre Mitglieder von den Behörden schikaniert und sogar inhaftiert worden waren. Drei Mitglieder wurden wegen ihrer politischen Aktivitäten aus Bildungseinrichtungen verwiesen.
Menschenrechtsorganisationen, die durch bürokratische Registrierungsvorschriften und umstrittene Verordnungen in ihrer Tätigkeit ohnehin Restriktionen unterlagen, sahen sich weiteren Behinderungen ausgesetzt. Im Laufe des Berichtsjahrs verabschiedete das Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen über öffentliche Vereinigungen und politische Parteien, die eine noch stärkere Kontrolle von Nichtregierungsorganisationen durch den Staat ermöglichten. Im Juli begrenzte ein Erlass des Präsidenten die Höhe der finanziellen Unterstützung, die solche Organisationen von belarussischen Institutionen oder Spendern entgegennehmen dürfen.
Offizielle Daten über die Anwendung der Todesstrafe lagen nicht vor. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Viasna wurde im Berichtszeitraum mindestens ein Todesurteil vollstreckt. Im Juli erklärte der Stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung, dass die Abschaffung der Todesstrafe in Betracht gezogen werden könne, »sobald die sozio-ökonomischen Bedingungen dafür gegeben seien«. Dessen ungeachtet wurden keinerlei Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen.
Stand: Jahresbericht 2006
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